Recht auf Reparatur
08.02.2024
Neue Vorgaben der EU erleichtern es in Zukunft, Produkte zu reparieren und dadurch viele Tonnen Müll einzusparen. Hersteller werden verpflichtet, Reparaturen durchzuführen oder zu ermöglichen.

In IT-Geräten stecken viele wertvolle Ressourcen und ihre Herstellung produziert viel CO2. Eine Reparatur und dadurch eine längere Lebensdauer des Geräts schont somit die Umwelt. Foto: AfB gGmbH.
EU-Einigung: Weiterverwenden statt Wegwerfen
Die lange Lebensdauer von Produkten bedeutet eine Entlastung für Verbraucher:innen und Umwelt. Bei Defekten kann eine Reparatur zu einer verlängerten Nutzungsdauer führen. In vielen Fällen war dies nur eingeschränkt möglich, u.a. aufgrund von schwer zugänglichen Ersatzteilen oder deutlich höheren Kosten im Vergleich zu einem Neukauf. Dadurch wurde bisher Abfall produziert, der durch einfache und bezahlbare Reparaturen verhindert worden wäre.
Anfang Februar einigte sich die EU daher auf ein Recht auf Reparatur. Informationen und Ersatzteile sollen leichter zugänglich werden, Produktdesigns und Gerätesoftware sollen Reparaturen ermöglichen und finanzielle Förderungen von Reparaturen eingeführt werden. Wie die einzelnen EU-Mitgliedsländer das neue Gesetz nun im Detail umsetzen werden, bleibt noch abzuwarten.
Bedeutung für AfB
Durch diese neue Rechtsgrundlage schafft die EU Rahmenbedingungen für etwas, für das AfB bereits von Beginn an steht: Nachhaltigkeit und kostengünstige IT-Geräte durch Wiedervermarktung. Wir bauen stark darauf, künftig IT-Geräte noch besser aufbereiten und so unseren Partnerunternehmen und Kund:innen einen noch besseren Service bieten zu können.
AfB im Hessischen Rundfunk
Am 15. Februar 2024 um 20:15 Uhr ging es auch beim Hessischen Rundfunk in der Sendung alles wissen um die Rückgabe und die Reparatur gebrauchter Geräte. Wir haben für diesen Beitrag unsere Türen geöffnet und unsere Prozesse in Datenlöschung und Refurbishment gezeigt.