Selbstlernkurs des BIH: Das SGB IX im Personalmanagement
11.12.2023
Das Gesetz hinter einer gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben und seine Bedeutung für Arbeitgeber.
Das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)
Diese Bezeichnung steht für das Gesetz, das die Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung in Deutschland regelt. Nach seinem Inkrafttreten 2001 wurde das Gesetz 2018 neu überarbeitet. Bezüglich der Teilhabe am Arbeitsleben hat das Gesetz das Ziel, „die Erwerbsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohter Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern.“ (1) Es regelt die Leistungen und arbeits- und sozialrechtlichen Rechte, die Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt zustehen. So erhalten Menschen mit Behinderung etwa Förderungen und dieselben Rechte wie nicht behinderte Beschäftigte.
Der Transfer ins Unternehmen
Für Arbeitgeber bzw. das Personalmanagement ergeben sich aus dem Gesetz eine Reihe von Pflichten. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um folgende Punkte:
- Benachteiligungsverbot: Menschen mit Behinderung dürfen von Arbeitgebern nicht benachteiligt werden, ob im Arbeitsalltag oder im Bewerbungsprozess.
- Beschäftigungspflicht: Arbeitgeber müssen zu einem gewissen Prozentsatz Menschen mit Behinderung beschäftigen.
- Behinderungsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes: Gegenüber Beschäftigten mit Behinderung besteht eine besondere Fürsorgepflicht, damit diese ihrer Tätigkeit nachgehen können.
- Betriebliche Prävention: Möglichen betrieblichen Schwierigkeiten, die die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung gefährden könnten, muss der Arbeitgeber vorbeugen.
Einen tieferen Einstieg in das Thema ermöglicht der Selbstlernkurs der BIH Akademie. Von den Basics über Inklusion bis zu konkreten Tipps zur Einstellung von Menschen mit Schwerbehinderung erhalten Sie einen umfassenden Überblick. Nach einer Registrierung können Sie den Kurs kostenlos nutzen: https://www.bih.de/integrationsaemter/akademie/flexibel-lernen/
PS: AfB hat im Kurs einen Platz als Best Practice Beispiel.
(1) https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/BJNR323410016.html#BJNR323410016BJNG001300000, § 49