Inklusion stärken: erleichterte öffentliche Auftragsvergabe an Inklusionsunternehmen

28.09.2023

Institutionen der öffentlichen Hand haben gesetzliche Vorgaben für die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen. Bei der Vergabe von Aufträgen gibt es jedoch Ausnahmeregelungen, welche die Zusammenarbeit mit Inklusionsunternehmen und Werkstätten für Menschen mit Behinderung erleichtern. Warum sollten öffentliche Einrichtungen diese Möglichkeit bei der Auftragsvergabe nutzen? Hier erfahren Sie mehr.

Zwei Männer stehen in der Produktion bei AfB. Der links stehende Mann trägt ein Jacket und unterzeichnet ein Formular Der rechts stehende Mann trägt ein T-Shirt mit AfB Logo und lächelt. Text: "Erleichterte öffentliche Auftragsvergabe an Inklusionsunternehmen"

Durch Vergabe können öffentliche Auftraggeber Inklusionsunternehmen gezielt stärken. Grafik: AfB gGmbH.

Inklusion fördern durch Auftragsvergabe

Inklusionsunternehmen spielen eine große Rolle bei der Schaffung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt. Ein Erfolgsbeispiel dafür ist AfB, denn wir setzen uns seit fast 20 Jahren erfolgreich für Inklusion von Menschen mit Behinderung in sozialversicherungspflichtigen Jobs ein. Von unseren europaweit rund 700 Mitarbeitenden hat etwa die Hälfte eine Behinderung.

Wir sind darauf spezialisiert, gebrauchte IT-Geräte auf höchstem Qualitätsstandard abzuholen, wiederaufzuarbeiten und wieder zu vermarkten - und somit wertvolle Ressourcen im Vergleich zur Neuproduktion einzusparen. Mit Zertifizierungen nach ISO 9001, 14001 und 27001 sowie einer Garantie von mindestens einem Jahr für die generalüberholten Geräte beweist AfB Engagement für Qualität und Nachhaltigkeit.

Rechtliche Aspekte der Auftragsvergabe an Inklusionsunternehmen

Die rechtlichen Vorschriften für die Vergabe von Aufträgen sind abhängig vom Auftragswert und der Art der öffentlichen Einrichtung, je nachdem ob der Auftraggeber eine Bundes-, Landes- oder kommunale Behörde ist.

Das Gesetz schafft Raum für die bevorzugte Vergabe von Aufträgen an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen und Inklusionsunternehmen wie AfB. In Deutschland sind diese Regelungen im Sozialgesetzbuch IX (§ 224) und im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§ 118) verankert. Sie ermöglichen es öffentlichen Auftraggebern, gezielt auf eine umfassende Ausschreibung zu verzichten und stattdessen Aufträge bevorzugt an Inklusionsunternehmen zu vergeben.

Zu den verschiedenen Formen der Bevorzugung können Sie sich hier informieren.

AfB ist IT-Partner für Bundesbehörden

AfB gewinnt als IT-Partner des Bundes an Bedeutung, denn seit 2022 haben wir einen Rahmenvertrag mit dem Beschaffungsamt des Bundesinnenministeriums. Gebrauchte IT-Geräte von Bundesbehörden deutschlandweit werden seither von AfB nach Datenlöschung und Refurbishment wieder in den Markt zurückgeführt.

Auftragsvergabe an AfB

Durch die gezielte Vergabe von Aufträgen an ein Inklusionsunternehmen wie AfB finden Sie nicht nur eine nachhaltige Lösung für nicht mehr benötigte IT-Hardware, sondern unterstützen auch aktiv Inklusion auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

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