AfB veröffentlicht fünften Fortschrittsbericht zum UN-Global Compact

20.12.2021

Mit der Veröffentlichung des fünften Fortschrittsberichts bekräftigt das gemeinnützige IT-Remarketing-Unternehmen AfB gGmbH erneut sein Engagement für die Ziele des Global Compact der Vereinten Nationen in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umwelt und Korruptionsbekämpfung.

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AfB gGmbH veröffentlicht fünften Fortschrittsbericht zur nachhaltigen Entwicklung

Mit dem Beitritt 2017 zum Nachhaltigkeitsnetzwerk der Vereinten Nationen hat sich AfB verpflichtet, durch seine Geschäftstätigkeiten und Strategien den Schutz der Menschenrechte zu unterstützen, die Einhaltung internationaler Arbeitsstandards zu gewährleisten, Maßnahmen zum Schutz der Umwelt zu ergreifen sowie Korruption und Bestechung zu bekämpfen. Als Unterzeichner des Global Compacts gehört AfB zu einem Netzwerk von über 15.000 Unternehmen und Organisationen aus mehr als 160 Ländern, welche gemeinsam eine nachhaltige Zukunft zum Nutzen aller Menschen, Gemeinschaften und Märkte anstreben. Der Fortschrittsbericht 2021 bekräftigt erneut das Engagement der AfB für die Ziele des Global Compact der Vereinten Nationen.

In dem jährlichen Fortschrittsbericht werden alle Aktivitäten dargelegt, welche zur Integration des Global Compact und seiner Prinzipien in Geschäftsstrategie, Unternehmenskultur sowie tägliches Handeln unternommen wurden.

Über den UN Global Compact

Der Global Compact der Vereinten Nationen ist die weltweit größte und wichtigste Initiative zur Förderung von unternehmerischer Verantwortung. Basierend auf zehn nachhaltigen Prinzipien und den Sustainable Development Goals verfolgt er die Vision einer inklusiven und nachhaltigen Wirtschaft zum Wohle aller Menschen. Mit ihrem Beitritt haben sich bereits mehr als 15.000 Unternehmen und Organisationen zu den zehn Prinzipien in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umwelt und Korruptionsprävention bekannt.

 

Die zehn Prinzipien des UN Global Compact im Überblick:
 

Menschenrechte

1. Unternehmen sollen den Schutz der internationalen Menschenrechte unterstützen und achten.

2. Unternehmen sollen sicherstellen, dass sie sich nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen.

Arbeitsnormen

3. Unternehmen sollen die Vereinigungsfreiheit und die wirksame Anerkennung des Rechts auf Kollektivverhandlungen wahren.

4. Unternehmen sollen für die Beseitigung aller Formen von Zwangsarbeit eintreten.

5. Unternehmen sollen für die Abschaffung von Kinderarbeit eintreten.

6. Unternehmen sollen für die Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Erwerbstätigkeit eintreten.

Umwelt

7. Unternehmen sollen im Umgang mit Umweltproblemen dem Vorsorgeprinzip folgen.

8. Unternehmen sollen Initiativen ergreifen, um größeres Umweltbewusstsein zu fördern.

9. Unternehmen sollen die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien beschleunigen.

Korruptionsprävention

10. Unternehmen sollen gegen alle Arten der Korruption eintreten, einschließlich Erpressung und Bestechung.

 

Weitere Informationen unter: www.globalcompact.de

 

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