AfB ist ein gemeinnütziges Inklusionsunternehmen
AfB steht für "Arbeit für Menschen mit Behinderung". Hier erfahren Sie mehr.
Gelebte Inklusion
Inklusionsunternehmen erfüllen einen sehr wichtigen sozialen Auftrag und übernehmen damit besondere gesellschaftliche Verantwortung: Sie verpflichten sich, zwischen 30 % und 50 % ihrer Arbeitsplätze mit besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen nach § 215 SGB IX zu besetzen. Inklusionsunternehmen verwirklichen also inklusive und gleichberechtigte Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt für schwerbehinderte Menschen mit einem besonderen Unterstützungsbedarf.
AfB ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der i500 gAG. Das gemeinsame Ziel: europaweit 500 feste sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung zu schaffen. Mehr als die Hälfte ist bereits erreicht: Zurzeit sind 48 % der 660 AfB-Mitarbeitenden schwerbehindert (2023).
AfB wurde bereits mehrfach für das inklusive Geschäftsmodell ausgezeichnet, u.a. mit dem European Social Impact Award 2024, dem Deutschen Nachhaltigkeitspreis 2024 und dem German SDG-Award.
Grundsätzlich bezeichnet die Gemeinnützigkeit eine Tätigkeit, die in ihrer Wirkung dem Allgemeinwohl dient (nach § 52 der Abgabeordnung). Sie ist im Wesentlichen durch das Steuerrecht definiert. Die gemeinnützige Tätigkeit muss unmittelbar, uneingeschränkt und dauernd auf das Wohl der Allgemeinheit gerichtet sein und darf nur in uneigennütziger Weise erfolgen. Inklusionsunternehmen sind dann gemeinnützig, wenn sie mindestens 40% und nicht mehr als 50% behinderter Menschen beschäftigen.
"Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden", heißt es im Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetzes. In Deutschland leben nach Angaben des Statistischen Bundesamts 7,8 Millionen schwerbehinderte Menschen (Quelle: destatis, 2017). Inklusionsunternehmen sichern die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Jede Partnerschaft mit einem Unternehmen hilft dabei.
Durch die Reduzierung von Ungleichheiten und die Förderung eines inklusiven und selbstbestimmten Lebens für Menschen mit Behinderung leisten unsere Partner im Rahmen einer Kooperation mit AfB einen Beitrag zur Erreichung der globalen Nachhaltigkeitsziele, den sogenannten Sustainable Development Goals (SDGs). Die SDGs wurden von den Vereinten Nationen verabschiedet und gelten für alle 193 Mitgliedsstaaten.
Werkstätten für behinderte Menschen (kurz: WfbM) sollen Menschen mit Behinderung den Weg ins Berufsleben ebnen beziehungsweise eine berufliche Integration ermöglichen. Die Arbeitsbedingungen sind in vielen Werkstätten deutlich schlechter für die Beschäftigten, zum Beispiel weil die Mindestlohnregelung dort nicht gilt. Auch sind die Arbeitsplätze in einer WfbM nicht sozialversicherungspflichtig. Oft ist der Schritt aus der Werkstatt auf den ersten Arbeitsmarkt zudem mit einigen Hürden verbunden.
Ein Inklusionsunternehmen hingegen ist ein (fast) normales Unternehmen, das sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze für Menschen mit und ohne Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt bietet. Es gibt keine Unterscheidungen bei den Arbeitsbedingungen. Eine Leistungsfähigkeit, die nah am allgemeinen Arbeitsmarkt liegt, ist jedoch erforderlich, da Inklusionsunternehmen sich am Markt behaupten müssen.
Weitere Informationen:
- "Arbeit und Beschäftigung" im Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention
- "Das Recht auf Arbeit für Menschen mit Behinderungen verwirklichen" (Deutsches Institut für Menschenrechte)
- Inklusion am Arbeitsplatz (bag if)
- Leitlinien inklusiver Unternehmen (bag if)
- Abgabeordnung § 52 "Gemeinnützige Zwecke"
„Finanzielle Überschüsse werden bei uns komplett reinvestiert, um inklusive Arbeitsplätze zu schaffen und IT-Remarketing noch nachhaltiger zu gestalten. Langfristig wollen wir 500 Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung schaffen. Wir haben mehr als 300 Beschäftigte mit Schwerbehinderung und konnten somit bereits mehr als die Hälfte der Wegstrecke zu unserem Ziel erreichen.“
AfB-Geschäftsführer Daniel Büchle.
Öffentliche Auftragsvergabe
AfB ist ein familiengeführtes gemeinnütziges Inklusionsunternehmen. Knapp die Hälfte unserer Beschäftigten sind Menschen mit Behinderung. Stand 2023 sind es 48% von 660 Angestellten. Dieses besondere Geschäftsmodell hat Vorteile für unsere IT-Partner, unser Team und die Gesellschaft. Öffentliche Einrichtungen können Inklusionsunternehmen per Direktvergabe nach §118 GWB beauftragen.
Sie interessieren sich für eine Karriere in einem Inklusionsunternehmen? Stöbern Sie hier in unseren Stellenausschreibungen.
Fragen und Antworten für die Bewerbung
Wie ist die Arbeit in einem inklusiven Betrieb?
Rita, Hans-Peter, Leoni und Julian arbeiten bei AfB in Ettlingen und beantworten genau diese Frage. Im Podcast erfahren Sie, wie ihr beruflicher Alltag aussieht, wie ihr beruflicher Werdegang war und wie sich die Arbeit bei AfB von anderen Unternehmen unterscheidet.