Bevorzugte Vergabe an Inklusionsunternehmen: rechtssicher, nachhaltig, wirkungsorientiert
Als öffentliche Einrichtung haben Sie die Möglichkeit, gemäß § 224 SGB IX Inklusionsunternehmen bei der Vergabe Ihrer IT-Leistungen zu berücksichtigen und zu bevorzugen. Mit afb setzen Sie auf einen erfahrenen Partner für IT-Beschaffung und das End-of-Life-Management Ihrer gebrauchten IT-Geräte – inklusive nachweisbarer Wirkung: Sie erleichtern die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am ersten Arbeitsmarkt und fördern Kreislaufwirtschaft in Ihrer Beschaffung.
Warum afb für Ihre Vergabe?
Inklusionsunternehmen
Bei afb arbeiten fast 50 % Menschen mit Behinderung – Ihre Vergabe stärkt Teilhabe.
Zertifizierte Qualität
ISO 9001, ISO 14001 und ISO 27001 untermauern Prozess-, Umwelt- und Informationssicherheit.
Kreislauf statt Neukauf
Jedes refurbished Notebook spart gegenüber der Neuproduktion wertvolle Ressourcen.
Langjährige Erfahrung
Mehr als 20 Jahre Refurbishing-Expertise und hochwertige IT mit mindestens 1 Jahr Garantie.
Persönliche Beratung
Individuelle Lösungen – von iPads zur Unterrichtsorganisation bis zur nachhaltigen IT-Beschaffung.
Rechtliche Bestimmungen auf einen Blick
Welche Vergaberegeln greifen, richtet sich nach dem Auftragswert und der Ebene (Bund, Land, Kommune). Bei Auftragswerten über dem EU-Schwellenwerten gilt das GWB-Vergaberecht mit europaweiter Ausschreibung, darunter gelten die jeweiligen Bundes-, Landes- und Kommunalvorschriften.
Die Bevorzugung von Inklusionsunternehmen ist rechtlich vorgesehen in:
- § 224 SGB IX: Öffentliche Aufträge können bevorzugt an Werkstätten für Menschen mit Behinderung und Inklusionsbetriebe vergeben werden.
- § 118 GWB: Öffentliche Auftraggeber dürfen Vergaben Unternehmen vorbehalten, deren Hauptzweck die Integration von Menschen mit Behinderung oder benachteiligten Personen ist (mindestens 30 % Beschäftigte mit Behinderung/benachteiligt).
Weiterführende Informationen
Ausführliche Informationen und Praxisberichte zur Vergabe an Inklusionsunternehmen bietet die bag if (Bundesarbeitsgemeinschaft Inklusionsfirmen).
Jetzt informierenWiederverwertung statt Entsorgung
Das Beschaffungsamt des BMI setzt auf nachhaltige IT, indem es afb social & green IT als Refurbishing-Partner für die Wiedervermarktung und das Recycling gebrauchter IT- und Mobilgeräte im Rahmen eines Vergabeverfahrens beauftragt hat.


