Mehr als ein Lebenszyklus: Was neue EU-Regeln für IT verändern 

Vom ersten Einsatz zum nächsten Produktleben

Wie werden Smartphones und Notebooks fit für mehrere Nutzungszyklen? Neue EU-Vorgaben zu Reparierbarkeit, Haltbarkeit und Softwareunterstützung sollen dazu beitragen, dass IT-Geräte länger nutzbar bleiben. Damit verbessern sich auch die Voraussetzungen für Wiederverwendung und professionelle Aufbereitung.

Welche Auswirkungen hat das auf Hersteller, Unternehmen und den Refurbishment-Markt? Und welche Eigenschaften entscheiden darüber, ob ein Gerät auch nach der Erstnutzung noch einen relevanten Wert besitzt?

Darüber haben wir mit Karsten Schischke gesprochen. Er leitet die Gruppe „Policy, Ecodesign and Circular Materials“ am Fraunhofer-Institut für Zuverlässigkeit und Mikrointegration IZM. Gemeinsam mit seinem Team beschäftigt er sich mit europäischer Produktpolitik, Ökodesign und Circular Materials und unterstützt europäische Institutionen bei der Entwicklung entsprechender Anforderungen für Elektronikprodukte.

Das Wichtigste auf einen Blick

Reparierbarkeit wird zum Qualitätsmerkmal
Neue EU-Vorgaben machen Unterschiede zwischen Geräten sichtbarer.
Notebooks folgen
Für 2027 werden vergleichbare Anforderungen an Reparierbarkeit, Akkulebensdauer und Widerstandsfähigkeit erwartet.
Software entscheidet mit
Ohne langfristige Sicherheits- und Softwareunterstützung verliert selbst funktionierende Hardware an Nutzwert.

1. Bei der Entwicklung von IT-Geräten stand lange die Erstnutzung im Vordergrund. Rechnest du aktuell mit einem Wandel hin zu Produkten, bei denen Reparatur, Wiederverwendung und weitere Nutzungszyklen von Anfang an mitgedacht werden?

Ja, diesen Wandel sehen wir bereits. Interessant ist dabei vor allem die veränderte Wahrnehmung der Hersteller. Reparierbarkeit wurde lange teilweise als Eingeständnis betrachtet, dass ein Produkt überhaupt kaputtgehen könnte. Heute beobachten wir bei einzelnen Herstellern eine deutlich positivere Sichtweise: Reparierbarkeit wird zunehmend als Qualitätsmerkmal und wertsteigernde Produkteigenschaft verstanden.

Mit dem seit Juni 2025 verpflichtenden EU-Energielabel für Smartphones und Tablets wird zudem transparent, welche Produkte besser oder weniger gut reparierbar sind. Allein dadurch wird Reparierbarkeit auch für das Produktmarketing relevant.

Anforderungen an Reparierbarkeit, Austauschbarkeit von Akkus, Ersatzteilversorgung und Softwareunterstützung sorgen dafür, dass Hersteller den gesamten Lebenszyklus eines Produkts stärker berücksichtigen müssen. Ich rechne deshalb damit, dass Wiederverwendung und weitere Nutzungszyklen künftig häufiger bereits bei der Entwicklung mitgedacht werden. Denkbar sind beispielsweise eine bessere Kompatibilität von Teilen zwischen verschiedenen Modellen oder stärker standardisierte Schnittstellen. Dafür sehen wir bislang allerdings erst vereinzelt Anzeichen.

2. Welche Auswirkungen haben höhere Anforderungen an Reparierbarkeit, Haltbarkeit und Softwareunterstützung auf den Wert und die tatsächliche Nutzungsdauer von IT-Geräten? 

Die Auswirkungen dürften erheblich sein. Aus unseren Untersuchungen am Fraunhofer IZM wissen wir, dass viele Geräte technisch deutlich länger nutzbar wären, als sie heute tatsächlich genutzt werden.

Wenn Ersatzteile verfügbar sind, Reparaturen wirtschaftlich durchgeführt werden können und Sicherheits- sowie Funktionsupdates über einen längeren Zeitraum bereitgestellt werden, kann sich die Nutzungsdauer deutlich verlängern. Gleichzeitig bleibt ein Gerät nach einigen Jahren Nutzung wertvoller.

Eine ganz entscheidende Rolle spielt dabei die Haltbarkeit. Ein Defekt ist häufig der Auslöser für die Entscheidung, ob sich eine Reparatur noch lohnt oder das Gerät ersetzt wird. Kommt es gar nicht erst zu einem Defekt, stellt sich diese Frage nicht so unmittelbar. Das wird häufig übersehen, weil sich die politische Diskussion stark auf Reparierbarkeit konzentriert.

Das Recht auf Reparatur ist wichtig. Man könnte aber genauso fragen, warum es keine prominente Forderung nach einem „Recht auf Zuverlässigkeit“ gibt. Mit den Ökodesignanforderungen und dem Energielabel für Smartphones und Tablets wurden bereits Anforderungen an die Lebensdauer der Akkus, die Widerstandsfähigkeit bei Stürzen und den Schutz vor Staub und Feuchtigkeit festgelegt.

Für den Gebrauchtmarkt ist das besonders relevant: Ein Smartphone oder Notebook, das noch mehrere Jahre Softwareunterstützung erhält, bei Bedarf repariert werden kann und weniger fehleranfällig ist, bleibt für weitere Nutzer:innen attraktiv. Dadurch können sowohl die Nutzungsdauer als auch der Wiederverkaufs- beziehungsweise Restwert steigen.

3. Wie aussagekräftig ist das neue Reparierbarkeitslabel in der Praxis? 

Die Reparierbarkeitsklasse schafft mehr Transparenz und ist ein wichtiger Schritt. Sie bildet die Realität allerdings nicht in allen Punkten vollständig ab.

Damit die Berechnung nicht zu komplex wird, werden nur die häufigsten Fehler berücksichtigt. Es kann daher vorkommen, dass eine andere Komponente defekt ist und deutlich schlechter ausgetauscht werden kann als die in der Bewertung berücksichtigten Teile.

Außerdem geht die Bewertung davon aus, dass das defekte Bauteil bereits eindeutig identifiziert wurde. Gerade bei einem Sturzschaden ist aber häufig zunächst unklar, welche Komponenten betroffen sind. Wie einfach sich ein Fehler diagnostizieren lässt, fließt nicht in die Reparierbarkeitsbewertung ein.

Diskutiert wurde auch, ob der Ersatzteilpreis Teil der Bewertung sein sollte. Hohe Ersatzteilkosten können eine Reparatur natürlich verhindern. Es wurde jedoch kein praktikabler Weg gefunden, Preise EU-weit vergleichbar zu bewerten. Hinzu kommt, dass bereits der Anschein einer Preisregulierung auf europäischer Ebene politisch sensibel ist.

4. Welche Eigenschaften entscheiden darüber, ob ein IT-Gerät nach seiner Erstnutzung noch wirtschaftlich weitergenutzt und professionell aufbereitet werden kann? 

Entscheidend ist, ob das Gerät nach mehreren Jahren technisch, wirtschaftlich und funktional weiterhin sinnvoll eingesetzt werden kann.

Was den Wert nach der Erstnutzung beeinflusst

✔ Robuste Bauweise

✔ Verfügbare Ersatzteile

✔ Gute Reparierbarkeit

✔ Austauschbare Verschließteile wie Akkus

Mindestens ebenso wichtig ist inzwischen die Softwareseite. Ein technisch einwandfreies Gerät verliert erheblich an Wert, wenn keine Sicherheitsupdates mehr verfügbar sind oder wichtige Anwendungen nicht mehr unterstützt werden.

Die wertvollsten Gebrauchtgeräte sind deshalb diejenigen, die physisch langlebig konstruiert sind und langfristig digitale Unterstützung erhalten. Fehlt eine dieser beiden Voraussetzungen, sinkt das Potenzial für eine wirtschaftliche Zweitnutzung deutlich.

5. Was bedeuten die neuen Anforderungen für Unternehmen, die ihre Geräte professionell aufbereiten und anschließend intern erneut einsetzen möchten? 

Die Aufbereitung für einen zweiten Nutzungszyklus wird besser planbar, weil sich Unternehmen stärker auf die langfristige Verfügbarkeit wichtiger Ersatzteile verlassen können. Denkbar ist auch, dass Aufbereitungsprozesse künftig kostengünstiger werden, wenn Reparaturen durch entsprechende Produktanforderungen vereinfacht werden.

Notebooks dürften zudem weniger schadensanfällig werden, insbesondere mit Blick auf Stürze und das Verschütten von Flüssigkeiten. Dadurch kann sich eine Aufbereitung eher lohnen, weil die Wahrscheinlichkeit steigt, dass ein Gerät auch einen zweiten Nutzungszyklus zuverlässig übersteht.

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6. Werden Reparierbarkeit, Haltbarkeit und Wiederverwendungswert künftig auch bei der IT-Beschaffung eine größere Rolle spielen? 

Langfristig halte ich das für wahrscheinlich. Die aktuellen europäischen Regelungen schaffen verpflichtende Rahmenbedingungen, die den Wiederverwendungswert eines Geräts unmittelbar beeinflussen. Reparierbarkeit, Softwareunterstützung, Haltbarkeit und Ersatzteilversorgung werden dadurch stärker zu messbaren Produkteigenschaften.

Mein Eindruck ist allerdings, dass diese Entwicklungen in vielen Beschaffungsprozessen bislang noch nicht ausreichend angekommen sind. Häufig dominieren weiterhin klassische Kriterien wie Anschaffungskosten oder Leistungsdaten. Der Wiederverwendungswert wird meines Erachtens deutlich seltener berücksichtigt, als es angesichts der regulatorischen Entwicklungen sinnvoll wäre.

Ich kann mir gut vorstellen, dass insbesondere größere Unternehmen und öffentliche Beschaffer künftig stärker darauf achten werden, welchen Wert ein Gerät nach der Erstnutzung noch besitzt und wie gut es sich weiterverwenden oder aufarbeiten lässt.

7. Für Smartphones und Tablets gelten bereits konkrete Anforderungen. Welche vergleichbaren Entwicklungen sind bei Notebooks zu erwarten? 

Nach derzeitigem Stand rechne ich mit einer Verabschiedung der Gesetzgebung im ersten Halbjahr 2027 und anschließend mit vergleichsweise kurzen Übergangsfristen. Inhaltlich läuft es bei Notebooks auf ähnliche Kriterien wie bei Smartphones und Tablets hinaus: Reparierbarkeit, Lebensdauer der Akkus und Widerstandsfähigkeit bei Stürzen.

Die IP-Klasse, also der Schutz vor Feuchtigkeit und Staub, ist bei Laptops allerdings weniger aussagekräftig. Dort spielt ein anderes Schadensbild eine wichtige Rolle: versehentlich über die Tastatur verschüttete Flüssigkeiten. Die bisherigen IP-Tests simulieren eher Regen oder das Untertauchen eines Geräts und bilden dieses Szenario nicht gut ab.

Deshalb ist eine neuartige „Verschüttprüfung“ in Planung. Getestet werden soll mit Wasser und nicht etwa mit Kaffee oder Saft. Sonst müsste Brüssel am Ende auch noch Kaffee oder Saft standardisieren.

Auch für Desktop-Computer wird es eine Reihe von Ökodesignanforderungen geben, unter anderem zur Reparierbarkeit. Anders als bei mobilen Geräten ist dort allerdings keine Einteilung in Reparierbarkeitsklassen vorgesehen.  

8. Wenn du einen Wunsch an Hersteller hättest: Welche eine Eigenschaft müsste ein Notebook oder Smartphone künftig unbedingt mitbringen, damit Kreislaufwirtschaft besser funktioniert? 

Wenn ich mich auf eine einzige Eigenschaft festlegen müsste, wäre das eine langfristig garantierte Software- und Sicherheitsunterstützung.

Viele Geräte werden heute nicht ersetzt, weil die Hardware versagt, sondern weil ihre digitale Nutzbarkeit endet. Ohne Sicherheitsupdates oder aktuelle Softwareversionen verliert selbst ein technisch einwandfrei funktionierendes Gerät schnell an Attraktivität für Erst- und Zweitnutzer:innen.

Aus Sicht der Produktpolitik besteht allerdings eine besondere Schwierigkeit darin, dass bei Smartphones und Tablets häufig die Kompatibilität und Updatefähigkeit von Software von Drittanbietern eine Rolle spielt. Hardware und Software stammen unter Umständen von unterschiedlichen Herstellern. Damit hat die Produktpolitik mehrere Adressaten gleichzeitig, was regulatorisch schwierig ist.

Aus Sicht des Fraunhofer IZM liegt hier dennoch einer der wichtigsten Hebel für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft. Wenn Geräte über viele Jahre sicher und zuverlässig genutzt werden können, steigen sowohl ihre Nutzungsdauer als auch ihr Potenzial für Wiederverwendung und Refurbishment erheblich. Produktpolitik kann viele technische Hürden adressieren. Ohne langfristige Softwareunterstützung bleibt Kreislaufwirtschaft bei digitalen Produkten jedoch unvollständig.

Vom reparierbaren Produkt zum zweiten Einsatz

Reparierbare Geräte, verfügbare Ersatzteile und langfristiger Software-Support schaffen wichtige Voraussetzungen für weitere Nutzungszyklen. Mit Refurbishment as a Service können Unternehmen ihre eigenen IT-Geräte professionell prüfen, aufbereiten und bei Bedarf aufrüsten lassen. So können geeignete Geräte nach ihrem ersten Einsatz erneut im Unternehmen genutzt werden.

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